| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Solange nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist, vertritt dieser allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Bei Vorhandensein mehrerer persönlich haftender Gesellschafter vertritt jeder einzeln. |