| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser allein. Sind mehrere persönlich haftenden Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam vertreten. |