| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Satz 1, Nr. 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 07.09.2018 AZ: 63 IN 398/17)
Von Amts wegen eingetragen. |
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