| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |