Die Anstalt des öffentlichen Rechts wird durch den Vorstand vertreten.
Gegenstand
Dem Kommunalunternehmen wird nach Art. 89 Abs. 2 S. 1 GO folgende Aufgabe übertragen: a) Versorgung der Gemeinde mit Trinkwasser b) Beseitigung des Abwassers im Gemeindegebiet c) Energiegewinnung, Erzeugung und Vertrieb Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgabe kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die für eine Beteiligung des Marktes geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden und die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.