| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen; jeder Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter ist befugt mit sich im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |