Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es das Kommunalunternehmen allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird das Kommunalunternehmen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Ergänzung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt im Rahmen der gesundheitlichen, medizinischen und ärztlichen Daseinsfürsorge