| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen ihnen und der persönlich haftenden Gesellschafterin bzw. der Kommanditgesellschaft sowie zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |