| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so bedarf es für jedes Geschäft der Zustimmung aller Komplementäre. Die Zustimmung kann für bestimmte Arten von Geschäften allgemein erteilt werden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |