Der Vorstandsvorsitzende ist allein vertretungsbefugt.
Gegenstand
Gegenstand ist der Erwerb und die Vorhaltung von Grundstücken, die Planung (nicht Bauleitplanung) und der Bau von Erschließungsanlagen, die Bereitstellung von sozialem Wohnraum, die Bereitstellung von Datenverarbeitungskomponenten (EDV-Anlagen und Systeme), die Bereitstellung eines Fuhrparks mit Maschinen und Geräten, die Errichtung und der Betrieb des gemeindlichen Bürgerbusses, die Verwaltung und Bewirtschaftung gemeindlicher Liegenschaften, die Versorgung des Gemeindegebiets mit Fern-/Nahwärme, soweit dies im Einzelfall von der Gemeinde Feldkirchen übertragen wurde.