Der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und die Vermarktung von Grundstücksflächen zu Zwecken der Wohnbebauung, der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben und der Realisierung von städtischen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. Das Unternehmen kann auch Gebäude für die Stadt, die städtischen Eigenbetriebe bzw. die städtischen Tochtergesellschaften errichten und verwalten.