| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird von den persönlich haftenden Gesellschaftern je einzeln vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind zur Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten befugt. |