Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Vereinigung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (024)
Gegenstand
Die gegenseitige fachliche und organisatorische Unterstützung, Entwicklung und Hilfeleistung der eigenverantwortlich ausgeübten Tätigkeit der Mitglieder.