| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 04.12.2024 (Az. 2 IN 293/24) bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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