| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser einzeln. Der jeweilige persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |