Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Solange mindestens einer der beiden Gründungsgesellschafter Matthias Klemens und Manfred Kraml Gesellschafter ist, sind jedoch alle weiteren Gesellschafter, die nicht Gründungsgesellschafter sind, von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.