| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 21.03.2022 (Az. IN 45/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. |
|
| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 01.04.2022 (Az. IN 45/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB. |
|