| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit der Kommanditgesellschaft handelt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vetreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die gilt auch für den Abschluss, die Aufhebung und Änderung des Kommanditgesellschaftsvertrages. |