| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Geschäftsführer jedes persönlich haftenden Gesellschafters sind jeweils befugt, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |