Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Vereinigung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (024)
Gegenstand
Ein im Rahmen der Zusammenarbeit der Mitglieder durchgeführter Abrechnungsservice inkl. Inkasso-Abwicklungen für Umsätze, Provisionen, Honorarabrechnungen und Beteiligungen für ihre Mitglieder, als Hilfstätigkeit. Die EWIV kann hierzu die Leistungen ihrer Mitglieder im Namen und für Rechnung der Mitglieder direkt gegenüber den Rechnungsempfängern abrechnen. Weiterer Gegenstand der EWIV ist eine Zusammenarbeit, Förderung und die Entwicklung der Tätigkeit im weitesten Sinne von Unternehmen und ähnlichen Organisationen, Vereinen, Verbänden und regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, auch grenzüberschreitend, ebenfalls durch die teilweise Übernahme bestimmter Hilfstätigkeiten durch Outsourcing. Die EWIV arbeitet nicht wirtschaftlich gewinnorientiert.