| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesaellschafter vertritt einzeln; Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen; jeder Geschäftsführer eines persönlich haftenden Gesellschafters ist befugt bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafters als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |