| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Geschäftsführung und Vertretung ist ausschließlich die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Diese und ihre Organe sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt vertretungsbefugt. |