Betrieb von Senioren-, Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Günzburg. Dazu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Errichtung und die Unterhaltung von neben- und Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben des Eigenbetriebs fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.