| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftendender Gesellschafter vertritt einzeln. Die jeweiligen Organe der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, Rechtsgeschäfte in Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter dieser persönlich haftenden Gesellschafter vorzunehmen. |