| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter berechtigt. Der persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen |