mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem einzelvertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen einzelvertretungsberechtigten Prokuristen:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem einzelvertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen einzelvertretungsberechtigten Prokuristen: