Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Abruf Uhrzeit
00:48:07
Abruf Datum
2025-09-23
Letzte Eintragung
2009-06-24
Anzahl Eintragungen
2
Basisdaten Register
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Heinz Bufler GmbH & Co. KG Versicherungsvermittlungen
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (058)