Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.