| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, so vertritt dieser allein. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter, so wird die Gesellschaft durch je zwei von ihnen vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vetreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |