Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen der Gemeinde Bergheim)
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Satzung vom 27.09.1999 mit Nachträgen vom 13.03.2000 (geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), 8 (Zusammensetzung und Geschäftsgang des Verwaltungsrates), 9 (Vorstand), 10 (Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Rechnungslegung) und 11 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Prüfung)), 22.03.2004 (geändert: § 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats)) und 01.09.2014 (geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Zusammensetzung und Geschäftsgang des Verwaltungsrates), 10 (Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Rechnungslegung, nun: Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Prüfung) und 11 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Prüfung, nun: Wirtschaftsjahr)).
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Satzung wurde in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) durch Gemeinderatsbeschluss vom 20.05.2019 geändert. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Die Satzung wurde in § 9 (Vorstand) durch Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.2019 geändert. Dabei wurde die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Die Satzung wurde in § 9 (Vorstand) durch Gemeinderatsbeschluss vom 09.12.2019 geändert.
Abruf Uhrzeit
07:46:05
Abruf Datum
2025-10-28
Letzte Eintragung
2020-02-26
Anzahl Eintragungen
2
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2019-12-09
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1999-09-27
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
KUB - Kommunalunternehmen der Gemeinde Bergheim Anstalt des öffentlichen Rechts
Angaben zur Rechtsform
Rechtsform
Code: sonstige juristische Person (260000)
Weitere Bezeichnung
Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen der Gemeinde Bergheim)
Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Gegenstand
Das Kommunalunternehmen übernimmt die Durchführung der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bergheim und führt die kommunale Baulandausweisung und- erschließung durch, sowie den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Errichtung von Gebäuden. Weiterhin nimmt es Beschaffungen für die Gemeinde vor, die im Einzelnen von der Gemeinde beauftragt werden. Es verwaltet darüber hinaus im Sinne des Abs. 3 kommunale Einrichtungen, Betriebe, Unternehmen und direkte und indirekte Beteiligungen der Gemeinde und deren Unternehmen und Betriebe, soweit es hierzu von der Gemeinde beauftragt wird. Dazu gehört auch die Verwaltung von Vermögens- und Finanzmitteln der Gemeinde selbst oder der hier zuvor genannten Unternehmen, Beteiligungen, Einrichtungen und Betriebe, sowohl im eigenen als auch im fremden Namen, als auch von eigenen Vorhaben oder Vorhaben der hier zuvor genannten Einrichtungen, Betrieben, Beteiligungen und Unternehmen aus eigenen oder verwalteten Mitteln, die bauliche Errichtung, Erhaltung und Betreibung von Anlagen und Betrieben jeglicher Art im Rahmen solcher Vorhaben.