Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Vereinigung entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die anderen Mitglieder der EWIV sind nicht vertretungsberechtigt.
Gegenstand
Koordinierung, Rationalisierung und Internationalisierung von Beratungsleistungen, Unterstützung der Gesellschafter im Rahmen von Kooperation bei der Erschließung von nationalen und internationalen Märkten, die Gesellschaft übernimmt keine eigenen Mandate und führt selbst keine Beratung durch, sie hat nicht den Zweck, Gewinn aus Dienstleistungen zu erzielen, die Gesellschafter sind Unternehmensberater oder Mitglieder vergleichbarer in- oder ausländischer Berufsgruppen