Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.