| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Alle vertretungsberechtigten Komplementäre sowie alle Geschäftsführer aller jeweiligen vertretungsberechtigten Komplementäre sind befugt, die KG bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |