Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Vereinigung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (020)
Gegenstand
Die Unterstützung der Mitglieder und deren Unternehmen in übergeordneten und gleichzeitig regionalen Projekten in Europa und darüber hinaus; die Förderung junger Unternehmer mittels Beratungs-, Marketing- und Coaching-Unterstützung; Förderung des grenzüberschreitenden Kulturaustausches und des Wissenstransfers.