Die Vereinigung hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der/Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Zu den Aufgaben der Europäischen Wirtschaftlichen lnteressenvereinigung gehört die Förderung der Zusammenarbeit sowie die Förderung eines europäischen Netzwerks zwischen Spezialisten, Wirtschaftsmanagern und Unternehmern, um regionales und internationales Know-How zu eruieren und privaten sowie öffentlichen Organisationen ganzheitlich und in Interaktion zur Verfügung zu stellen. Die Vereinigung hat den Zweck, die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu gestalten, zu erleichtern sowie die Ergebnisse einer gemeinsamen Tätigkeit zu verbessern.