| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt und für Geschäfte mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der jeweilige Geschäftsführer der Komplementär - GmbH ist für Geschäfte mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |