| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Komplementärin der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie die Geschäftsführer der Komplementärin der persönlich haftenden Gesellschafterin haben die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft abzuschließen. |