Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis- auch für die jeweiligen Geschäftsführer- im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.