| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Zur Vertretung ist jeder persönlich haftende Gesellschafter jeweils einzeln ermächtigt, soweit er nicht durch des Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. |