| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Komplementär vorhanden, vertritt dieser einzeln, mehrere Komplementäre vertreten gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |