| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Bei nur einem Komplementär ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Bei zwei oder mehr Komplementären sind jeweils zwei Komplementäre gemeinsam vertretungsberechtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |