| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Alle vertretungsberechtigten Komplementäre sowie alle Geschäftsführer aller jeweiligen vertretungsberechtigten Komplementäre sind befugt, die KG bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |