| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 10.01.2025 (Az. IN 118/24) aufgehoben worden. |
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