Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Kommunalunternehmens ist die Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Coburg im Bereich - Entwässerungseinrichtungen einschließlich Abwasserbeseitigung - des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes, - Planung, Bau und Unterhalt von Straßen,Wegen, Plätzen, Brücken und Unterführungen, - Planung, Bau und Unterhalt von Gewässern, - der Straßenreinigung, der Straßenbeleuchtung, des Winterdienstes.