Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Gegenstand
ist die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen zur Stromerzeugung. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Dem Unternehmen können weitere Projekte übertragen werden, die insbesondere der Erzeugung von erneuerbaren Energien dienen.