Die persönlich haftende Gesellschafterin "O. u. L. Hart Verwaltungs-GmbH" und deren jeweilige Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 befreit, d. h. sie sind befugt, bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.