| Auswahl Vertretungsbefugnis › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet.Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen |