| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, bei Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |