Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Anstalt des öffentlichen Rechts mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Organisation und/oder effektive Umsetzung a) der gemeinsamen Entwicklung von Projekten und neuen Geschäftsfeldern im Bereich der Energieerzeugung, der Energiespeicherung und Energie- vermarktung von Erneuerbaren Energien unter Beachtung von folgendem § 3 Abs. 5 dieser Satzung. Hierzu zählt insbesondere die Identifizierung von neuen Geschäftsfeldern im Bereich der Erneuerbaren Energien und die Entwicklung von Konzepten zur sauberen Energieerzeugung und -vermarktung; b) die Unterstützung der Träger bei der Gebietsentwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien; c) einer geeigneten Plattform zur Bündelung sämtlicher Anliegen im Bereich der Erneuerbaren Energien.