| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Komplementäre. Hat die Gesellschaft mehrere Komplementäre, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinschaftlich vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Komplementär, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. |